Tierwirtmeisterprüfungsverordnung (TierwMeistPrV)
Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin

Ausfertigungsdatum: 18.08.2010


§ 4 TierwMeistPrV Gliederung der Meisterprüfung

(1) Die Meisterprüfung umfasst die Prüfungsteile

1.
Tierhaltung, Tierproduktion und Verfahrenstechnik,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung,
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

(2) Die Meisterprüfung ist nach Maßgabe der §§ 5 bis 7 durchzuführen.