Tierwirtmeisterprüfungsverordnung (TierwMeistPrV)
Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin

Ausfertigungsdatum: 18.08.2010


§ 2 TierwMeistPrV Fachrichtung

Der Prüfling kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Rinderhaltung,
2.
Schweinehaltung,
3.
Geflügelhaltung,
4.
Schäferei oder
5.
Imkerei
wählen.