Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung (TierSeuchErEinfV)
Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr von Tierseuchenerregern

Ausfertigungsdatum: 07.12.1971


§ 9 TierSeuchErEinfV

Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.