Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- 1.
-
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
- 2.
-
einem Wirbeltier
- a)
-
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
- b)
-
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.