(TierpflMstrV 2009)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin

Ausfertigungsdatum: 16.03.2009


Anlage 2 TierpflMstrV 2009 (zu § 7 Absatz 5) Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 520;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin



Herr/Frau 
geboren am in 
hat am die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin vom 16. März 2009 (BGBl. I S. 513), die durch Artikel 50 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:

PunkteNote
I.Grundlegende Qualifikationen
Prüfungsbereiche:
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Zusammenarbeit im Betrieb
(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am
in  vor abgelegte Prüfung in dem
Prüfungsteil/Prüfungsbereich freigestellt.“)
II.Handlungsspezifische Qualifikationen
PunkteNote
1. Situationsaufgabe im Handlungsfeld
„Betriebstechnik“


2. Praktische Aufgabe im Handlungsfeld
„Betriebstechnik“


3. Situationsaufgabe im Handlungsfeld
„Betriebsorganisation“


4. Fachgespräch im Handlungsfeld
„Führung und Personal“


5. Gesprächssimulation im Handlungsfeld
„Führung und Personal"


(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am
in vor abgelegte Prüfung in dem
Prüfungsteil/Prüfungsbereich freigestellt.“)
III.Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 3 Absatz 5 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Prüfung am in
vor erbracht.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).



Datum 
Unterschrift(en) 
(Siegel der zuständigen Stelle)