(TierpflAusbV 2003)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin

Ausfertigungsdatum: 03.07.2003


§ 2 TierpflAusbV 2003 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Forschung und Klinik,
2.
Zoo,
3.
Tierheim und Tierpension
gewählt werden.