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< § 29
Anlage 1 >

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 27.07.2006


Schlussformel TierNebV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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