Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 27.07.2006


Inhaltsübersicht TierNebV

  §§
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
 Geltungsbereich1
 Begriffsbestimmungen2
 
Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen3
 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle4
 Betriebe mit Nutztierhaltung5
 
Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen
 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle6
 Anzeige und Betriebsregistrierung7
 Reinigung und Desinfektion8
 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten9
 Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen9a
 
Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
 
Abschnitt 1 
Verarbeitungsmethoden 
 Verarbeitungsmethoden10
 
Abschnitt 2 
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten 
 Anlagen zur Pasteurisierung11
 
Abschnitt 3 
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten 
 
 Unterabschnitt 1 
 Anforderungen an Biogasanlagen 
 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage12
 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden13
 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden14
 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden15
 
 Unterabschnitt 2 
 Anforderungen an Kompostierungsanlagen 
 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage16
 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden17
 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden18
 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden19
 
 Unterabschnitt 3 
 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen 
 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen20
 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen21
 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung22
 
 Unterabschnitt 4 
 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten 
 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten23
 
Abschnitt 4 
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall 
 Verbrennungsanlagen24
 Ablagerung auf Deponien25
 
Teil 5
Registrierung und Zulassung
 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen26
 
Teil 6
Ausnahmen
 Ausnahmen27
 
Teil 7
Schlussvorschriften
 Ordnungswidrigkeiten28
 Inkrafttreten29
 
Anlage 1Handelspapiere 
Anlage 2Muster für Aufzeichnungen 
Anlage 3Probenahme 
Anlage 4Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind 
Anlage 5Nummernschlüssel für die Betriebsart