(Fundstelle: BGBl. I 2005, 2533 - 2536)
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu den Berufsbildpositionen
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- 1.5
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
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Umweltschutz,
- 9.1
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Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel a,
sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
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- 2.
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Hygiene und Infektionsschutz,
- 3.2
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Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten,
- 6.
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Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement,
- 8.
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Tierärztliche Hausapotheke,
- 9.
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Maßnahmen der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin,
- 11.
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Laborarbeiten,
- 12.
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Röntgen und Strahlenschutz
und
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erfolgen.
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Vor der Zwischenprüfung- 1. bis 18. Ausbildungsmonat -
(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 1.1
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Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen, Lernziele a und b,
- 1.2
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Aufbau und Rechtsform, Lernziele a bis c,
- 1.3
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Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung, Lernziele a, b und d,
- 1.4
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 2.1
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Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,
- 2.2
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Infektionskrankheiten und Seuchenschutz,
- 3.2
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Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten, Lernziele b und d,
- 8.1
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Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen, Lernziele b bis f,
- 13.1
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Erste Hilfe beim Menschen
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 3.1
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Tierschutz, Lernziel a,
- 6.3
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Arbeiten im Team, Lernziele c und d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 6.1
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Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel c,
- 6.2
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Marketing, Lernziel b,
- 7.2
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Abrechnungswesen, Lernziel a,
- 7.3
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Materialbeschaffung und -verwaltung,
- 9.1
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Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel e,
- 9.2
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Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele f und h,
- 10.
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Prävention und Rehabilitation, Lernziel e,
- 11.
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Laborarbeiten, Lernziel a,
- 12.
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Röntgen und Strahlenschutz, Lernziel g,
und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 6.3
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Arbeiten im Team, Lernziel b,
- 6.4
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Qualitätsmanagement, Lernziele a und b,
- 6.5
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Zeitmanagement, Lernziel b,
zu vermitteln.
(4) In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 4.1
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Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und b,
- 4.3
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Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziel a,
- 5.1
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Informations- und Kommunikationssysteme,
- 5.2
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Datenschutz und Datensicherheit,
- 6.1
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Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel a,
- 7.1
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Verwaltungsarbeiten und Dokumentation, Lernziele a und b,
- 7.2
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Abrechnungswesen, Lernziel b,
und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition
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- 6.3
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Arbeiten im Team, Lernziel a,
zu vermitteln.
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Nach der Zwischenprüfung- 19. bis 36. Ausbildungsmonat -
(1) In einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 3.1
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Tierschutz, Lernziel b,
- 3.2
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Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten, Lernziele a und c,
- 4.1
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Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel d,
- 4.2
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Beratung und Betreuung von Tierhaltern und Tierhalterinnen,
- 4.3
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Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele b und c,
- 8.2
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Abgabe von Arzneimitteln,
- 9.1
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Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel d,
- 9.2
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Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziel c,
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 6.1
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Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel b,
- 6.4
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Qualitätsmanagement, Lernziele c und d,
- 6.5
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Zeitmanagement, Lernziele a und c bis f,
- 7.2
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Abrechnungswesen, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 1.3
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Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung, Lernziel a, b und d,
- 2.1
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Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel d,
- 2.2
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Infektionskrankheiten und Seuchenschutz, Lernziele a bis c,
- 3.1
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Tierschutz, Lernziel a,
- 4.1
-
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziele a und b,
- 6.1
-
Betriebs- und Arbeitsabläufe, Lernziel a,
- 6.3
-
Arbeiten im Team, Lernziel b,
- 7.2
-
Abrechnungswesen, Lernziel b,
- 7.3
-
Materialbeschaffung und -verwaltung, Lernziel c,
- 8.1
-
Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen, Lernziel c,
- 9.2
-
Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele f und h,
zu vertiefen.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
-
- 4.1
-
Kommunikationsformen und -methoden, Lernziel c,
- 9.1
-
Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel c,
- 9.2
-
Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele d, e und g,
- 6.2
-
Marketing, Lernziele a und c,
- 6.4
-
Qualitätsmanagement, Lernziel e,
- 7.1
-
Verwaltungsarbeiten und Dokumentation, Lernziele c bis e,
- 12.
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Röntgen und Strahlenschutz, Lernziele a bis f und h bis j,
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 6.3
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Arbeiten im Team, Lernziel e,
- 10.
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Prävention und Rehabilitation, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 5.1
-
Informations- und Kommunikationssysteme,
- 5.2
-
Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele a und c,
- 6.3
-
Arbeiten im Team, Lernziele c und d,
- 10.
-
Prävention und Rehabilitation, Lernziel e,
zu vertiefen.
(3) In einem Zeitraum von vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
-
- 8.1
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Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen, Lernziel a,
- 9.1
-
Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik, Lernziel b,
- 9.2
-
Assistenz bei tierärztlicher Therapie, Lernziele a und b,
- 10.
-
Prävention und Rehabilitation, Lernziele a bis c, f und g,
- 13.2
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Hilfestellung bei Notfällen am Tier
insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten der Berufsbildposition
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- 11.
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Laborarbeiten, Lernziele b bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
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- 2.1
-
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziel e,
- 2.2
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Infektionskrankheiten und Seuchenschutz, Lernziel d,
- 3.2
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Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten, Lernziele b und d,
- 5.2
-
Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel b,
zu vertiefen.
(4) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
-
- 1.1
-
Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen, Lernziel c,
- 1.2
-
Aufbau und Rechtsform, Lernziel d,
- 1.3
-
Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung, Lernziel c,
- 1.4
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele e und f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
-
- 1.2
-
Aufbau und Rechtsform, Lernziel c,
- 6.3
-
Arbeiten im Team, Lernziel a,
zu vertiefen.