(TiermedFAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten

Ausfertigungsdatum: 22.08.2005


§ 2 TiermedFAngAusbV Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.