(TiermedFAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten

Ausfertigungsdatum: 22.08.2005


§ 1 TiermedFAngAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt.