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THW-Auslandsunfallfürsorgeverordnung (THW-AuslUFV)
Verordnung über die Gewährung von Unfallfürsorge für hauptamtliche Angehörige und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bei Leistung technischer Hilfe im Ausland

Ausfertigungsdatum: 24.10.1996


§ 5 THW-AuslUFV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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