Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

Ausfertigungsdatum: 29.04.2011


Anlage 3 TfV (zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 720)


Der vorläufige Führerschein ist auf DIN A4-Papier und nach folgendem Muster zu erstellen: