(Fundstelle: BGBl. I 2011, 737 - 739)
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Nachweis einer ZusatzbescheinigungIn der Verfahrensbeschreibung nach § 9 Absatz 1 wird festgelegt, in welcher Sprache der Nachweis einer Zusatzbescheinigung ausgestellt wird; eine mehrsprachige Ausstellung ist möglich.
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Äußere Merkmale des Gemeinschaftsmodells des Nachweises einer ZusatzbescheinigungDas Gemeinschaftsmodell des Nachweises einer Zusatzbescheinigung ist auf DIN A4-Papier zu erstellen und umfasst grundsätzlich ein Blatt; bei umfangreichen Angaben kann es auch mehr als ein Blatt umfassen.
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FälschungsschutzAnlage 2 Unterabschnitt C gilt entsprechend.
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Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung