(Fundstelle: BGBl. I 2011, 737 - 739)
    
    
    
        
            - 1.
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                Nachweis einer ZusatzbescheinigungIn der Verfahrensbeschreibung nach § 9 Absatz 1 wird festgelegt, in welcher Sprache der Nachweis einer Zusatzbescheinigung ausgestellt wird; eine mehrsprachige Ausstellung ist möglich. 
- 2.
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                Äußere Merkmale des Gemeinschaftsmodells des Nachweises einer ZusatzbescheinigungDas Gemeinschaftsmodell des Nachweises einer Zusatzbescheinigung ist auf DIN A4-Papier zu erstellen und umfasst grundsätzlich ein Blatt; bei umfangreichen Angaben kann es auch mehr als ein Blatt umfassen. 
- 3.
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                FälschungsschutzAnlage 2 Unterabschnitt C gilt entsprechend. 
- 4.
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                Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung