(Fundstelle: BGBl. I 2011, 737)
    
    
    
        
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                1.
            
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                    Häufigkeit der regelmäßigen Untersuchungen
                    
 
 Die ärztliche Untersuchung wird bis zum Alter von 55 Jahren alle drei Jahre durchgeführt, danach jährlich.Abweichend von Satz 1 erhöht der nach § 16 anerkannte Arzt die Häufigkeit der Untersuchungen, wenn der Gesundheitszustand des Triebfahrzeugführers es erfordert.Der Arbeitgeber muss den nach § 16 anerkannten Arzt auffordern, die körperliche Eignung des Triebfahrzeugführers zu überprüfen, wenn er den Triebfahrzeugführer aus Sicherheitsgründen vom Dienst entbinden musste.
 
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                2.
            
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                    Häufigkeit der Überprüfungen
                    
                    
                    Bei regelmäßigen Überprüfungen ist folgende Mindesthäufigkeit einzuhalten: 
                     
                        - a)
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                            Sprachkenntnisse: alle drei Jahre oder nach jeder Abwesenheit von mehr als einem Jahr; 
- b)
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                            Infrastrukturkenntnisse einschließlich der Kenntnisse von Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen: alle drei Jahre und immer dann, wenn eine bestimmte Strecke länger als ein Jahr nicht befahren worden ist; 
- c)
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                            Fahrzeugkenntnisse: alle drei Jahre.