Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

Ausfertigungsdatum: 29.04.2011


§ 18 TfV Rechts- und Fachaufsicht

Die zuständige Behörde führt die Rechts- und Fachaufsicht über die von ihr nach dieser Verordnung anerkannten Personen und Stellen.