Textilreinigermeisterverordnung (TextRMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Textilreiniger-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 16.09.1983


§ 9 TextRMstrV Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1984 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.