Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Textile Rohstoffe und Produkte,
- 6.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 7.
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Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 8.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
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Anwenden und Anfertigen von technischen Dokumentationen,
- 10.
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Identifizieren von Faserstoffen,
- 11.
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Vorbereiten von Proben,
- 12.
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Anwenden von Prüfverfahren,
- 13.
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Auswerten von Messergebnissen,
- 14.
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Bestimmen der Merkmale von Faserstoffen, textilen Längen- und Flächengebilden,
- 15.
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Umgehen mit Arbeitsstoffen,
- 16.
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Bestimmen der Merkmale von Werk- und Arbeitsstoffen.