(Text/ProdVeredlAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil

Ausfertigungsdatum: 09.05.2005


§ 6 Text/ProdVeredlAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.