Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen, 
- 6.
- 
                Betriebliche und technische Kommunikation, 
- 7.
- 
                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
- 8.
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                Kontrollieren von textilen Veredlungsprozessen und Prüfen von Kenndaten, 
- 9.
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                Einsatz von Wasser und Energie, 
- 10.
- 
                Steuerungs- und Regelungstechnik, 
- 11.
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                Einrichten, Bedienen und Überwachen von Maschinen und Anlagen, 
- 12.
- 
                Steuern des Materialflusses, 
- 13.
- 
                Sicherstellen von Prozessabläufen, 
- 14.
- 
                Produktionsökologie, 
- 15.
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                Instandhaltung, 
- 16.
- 
                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.