Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
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Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
- 7.
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Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 8.
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Beraten und Betreuen von Kunden,
- 9.
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Vorbereiten und Vorbehandeln des Behandlungsgutes,
- 10.
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Einstellen, Bedienen und Überwachen von Wasch- und Reinigungsmaschinen sowie von Wasch- und Reinigungsanlagen,
- 11.
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Prozesstechnik,
- 12.
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Nachbehandeln und Finishen des Behandlungsgutes,
- 13.
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Anwenden von Desinfektionsverfahren und Durchführen von Hygienemaßnahmen,
- 14.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.