Textil- und Modeschneiderausbildungsverordnung (TexModSchneiderAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin

Ausfertigungsdatum: 25.06.2015


§ 9 TexModSchneiderAusbV Prüfungsbereiche von Teil 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Fertigungstechniken sowie
2.
Planung und Fertigung.