Textil- und Modeschneiderausbildungsverordnung (TexModSchneiderAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin

Ausfertigungsdatum: 25.06.2015


§ 5 TexModSchneiderAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.