Telekom-Arbeitszeitverordnung (TelekomAZV)
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Telekom AG

Ausfertigungsdatum: 23.06.2000


§ 1 TelekomAZV Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.