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Telematikgebührenverordnung (TeleGebV)
Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zulassungen und Bestätigungen durch die Gesellschaft für Telematik

Ausfertigungsdatum: 04.09.2017


§ 9 TeleGebV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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