Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen

Ausfertigungsdatum: 21.07.2011


§ 26 TEHG Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Zuteilungsentscheidungen oder Entscheidungen nach § 29 Satz 1 oder § 31 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.