(TechKontrollV)
Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße

Ausfertigungsdatum: 21.05.2003


§ 6 TechKontrollV Kontrollbericht

Die zuständigen Behörden oder deren Beauftragte haben einen Kontrollbericht nach dem Muster des Anhangs IV der Richtlinie 2014/47/EU zu fertigen, wenn ein erheblicher oder gefährlicher Mangel festgestellt oder eine gründlichere technische Unterwegskontrolle durchgeführt wurde. Eine Ausfertigung des Kontrollberichts erhält der Fahrer des geprüften Nutzfahrzeugs.