Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelV)
Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters

Ausfertigungsdatum: 27.06.2017


§ 5 TBelV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft.