Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelV)
Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters

Ausfertigungsdatum: 27.06.2017


§ 1 TBelV Beleihung

Mit den Aufgaben der registerführenden Stelle, insbesondere mit der Führung des Transparenzregisters, und mit den hierfür erforderlichen Befugnissen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes beliehen wird die Bundesanzeiger Verlag GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HRB 31248. Die Beleihung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.