(TArztHAusbZustV)
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin

Ausfertigungsdatum: 14.04.1986


§ 4 TArztHAusbZustV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.