Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, um eine einheitliche Durchführung der Überwachung zu fördern, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, 
        
            - 1.
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                    Vorschriften zu erlassen über 
                     
                        - a)
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                            die personelle, apparative und sonstige technische Mindestausstattung von Prüflaboratorien, 
- b)
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                            die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung privater Sachverständiger, die zur Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben befugt sind; 
 
- 2.
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                Vorschriften über Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Erzeugnissen zu erlassen.