Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. SVVtrYUGVtrG
  4. Art 14
< Art 13

(SVVtrYUGVtrG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 10. März 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung gewisser Forderungen aus der Sozialversicherung

Ausfertigungsdatum: 25.06.1958


Art 14 SVVtrYUGVtrG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz