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(SVVtrYUGVtrG)
Gesetz zu dem Vertrag vom 10. März 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung gewisser Forderungen aus der Sozialversicherung

Ausfertigungsdatum: 25.06.1958


Art 13 SVVtrYUGVtrG

Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.

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