Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar (SVOrgSaarG)
Gesetz zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland

Ausfertigungsdatum: 28.03.1960


§ 8 SVOrgSaarG

Die Arbeitsbedingungen der zu übernehmenden Angestellten und Arbeiter dürfen aus Anlaß der Übernahme nicht verschlechtert werden.