(SVHV)
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

Ausfertigungsdatum: 21.12.1977


§ 26a SVHV Buchführung der Eigenbetriebe

Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, haben nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.