(SVHV)
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

Ausfertigungsdatum: 21.12.1977


§ 19 SVHV Deckungsfähigkeit

Deckungsfähige Ausgaben dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 oder des Deckungsvermerks zugunsten einer anderen Ausgabe verwendet werden.