(SVFAngAusbV 1997)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten

Ausfertigungsdatum: 18.12.1996


§ 6 SVFAngAusbV 1997 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.