§ 5 SVBezGrV 2017 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
Jahr
Umrechnungswert
vorläufiger
Umrechnungswert
„2015
1,1502
2017
1,1193”.
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