Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 (SVBezGrV 2013)
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013

Ausfertigungsdatum: 26.11.2012


§ 1 SVBezGrV 2013 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 32 100 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 34 071 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.