Ausfertigungsdatum: 26.11.2012
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 32 100 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 34 071 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.