Ausfertigungsdatum: 29.04.2014
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Produktion von Süßwaren | mit 50 Prozent, |
Süßwarentechnologie | mit 40 Prozent, |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Süßwarentechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn