Süßwarentechnologenausbildungsverordnung (SüßwAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Süßwarentechnologen und zur Süßwarentechnologin

Ausfertigungsdatum: 29.04.2014


§ 2 SüßwAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.