9. Ausnahmeverordnung zur StVO (StVOAusnV 9)
Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 15.10.1998


§ 6 StVOAusnV 9

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung.