9. Ausnahmeverordnung zur StVO (StVOAusnV 9)
Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 15.10.1998


§ 4 StVOAusnV 9

Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.