Straßenverkehrs-Ordnung (StVO DDR)
Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr

Ausfertigungsdatum: 26.05.1977


Eingangsformel StVO DDR

Bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und den damit zu schaffenden grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist das Wohl, die Sicherheit und Geborgenheit der Bürger vornehmstes Anliegen. Das erfordert auch eine hohe Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr. Unter den Bedingungen der ständig zunehmenden Verkehrsdichte gilt es, jederzeit das Leben und die Gesundheit der Bürger sowie das sozialistische und persönliche Eigentum zu schützen und die Erfüllung der wachsenden volkswirtschaftlichen Aufgaben im Straßenverkehr zu sichern.
Alle Verkehrsteilnehmer müssen die für sie geltenden Verkehrsbestimmungen kennen und gewissenhaft einhalten. Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie die Vorstände der Genossenschaften sind verpflichtet, in ihren Verantwortungsbereichen die Bildung und Erziehung der Verkehrsteilnehmer zu organisieren sowie auf die strikte Einhaltung und Durchsetzung der Verhaltensregeln im Straßenverkehr Einfluß zu nehmen. Die gesellschaftlichen Organisationen und gesellschaftlichen Kollektive für Verkehrssicherheit sind aufgefordert, dabei aktiv mitzuwirken.
Deshalb wird folgendes verordnet: