Straßenverkehrs-Ordnung (StVO DDR)
Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr

Ausfertigungsdatum: 26.05.1977


§ 7 StVO DDR Fahrtüchtigkeit

(1)

(2) Fahrzeugführer dürfen bei Antritt und während der Fahrt nicht unter Einwirkung von Alkohol stehen.

(3)

(4)