(StV/WasAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

Ausfertigungsdatum: 21.07.2000


§ 2 StV/WasAusbV Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.