Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. StUKostV
  4. § 8
< § 7
Schlußformel >

Stasi-Unterlagen-Kostenordnung (StUKostV)
Verordnung über Kosten beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Ausfertigungsdatum: 13.07.1992


§ 8 StUKostV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz