(StrWAusbV 2002)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin

Ausfertigungsdatum: 11.07.2002


§ 6 StrWAusbV 2002 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.