Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung,
- 6.
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Betriebswirtschaftliches Handeln,
- 7.
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Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 8.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung,
- 9.
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Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien,
- 10.
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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
- 11.
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Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen,
- 12.
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Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken,
- 13.
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Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen,
- 14.
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Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 15.
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Anlegen und Pflegen von Grünflächen,
- 16.
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Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme,
- 17.
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Durchführen des Winterdienstes,
- 18.
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Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen,
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Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung.