(StrKrVerkLeistV)
Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte

Ausfertigungsdatum: 10.08.1976


§ 11 StrKrVerkLeistV Zuständigkeiten der Streitkräfte

Das Bundesministerium der Verteidigung bestimmt, welche Stellen der Streitkräfte die ihnen nach dieser Verordnung obliegenden Zuständigkeiten wahrnehmen.